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Fertighaus
 
Das Fertighaus besteht aus normierten Einzelteilen, die nach persönlicher Entscheidung des Käufers innerhalb eines bestimmten Rahmens zu einem Ganzen kombiniert werden. Für den Bau eines Fertighauses werden vorgefertigte Bauteile verwendet. Der Kauf eines Fertighauses bietet dem Käufer einige Vorteile:
  • Sichere Kalkulationsgrundlage, die auf Festpreisgarantien beruht,
  • relative Terminsicherheit, da die Einzelteile vorproduziert und in verhältnismäßig kurzer Zeit aufgestellt werden können,
  • Auswahl zwischen verschiedenen Haustypen wie etwa zwischen einem Ausbauhaus und einem schlüsselfertig hergestellten Haus,
  • Reduzierbarkeit der Baukosten durch Eigenleistungen bei einem Ausbauhaus.
Beim Vertrag über ein Fertighaus handelt es sich um einen Werkvertrag, der den Kauf eines Fertighauses zum Gegenstand hat. Der Fertighausvertrag bedarf nur dann keiner notariellen Beurkundung, wenn die Lieferung des Hauses nicht in einem rechtlichen Zusammenhang mit dem Baugrundstückserwerb steht.

Eine Grunderwerbsteuerpflicht für den Erwerb des Fertighauses besteht auch dann, wenn Grundstück und Haus in getrennten Verträgen erworben werden und zwischen beiden Erwerbsvorgängen ein wirtschaftlicher Zusammenhang gegeben ist.

Beim Fertighausvertrieb gibt es keine Standardverträge. Die Vereinbarungen fallen unterschiedlich aus.

Ein kundenfreundlicher Kaufvertrag
  • kennt keinerlei Vorauszahlungen,
  • hält Ratenzahlungen und Bauleistungsstand in einem vernünftigen Leistungsgleichgewicht,
  • bietet eine Bank- oder Fertigstellungsgarantie,
  • nennt klare Fertigstellungstermine.
Die Mängelhaftung entspricht dem Werkvertragsrecht des BGB.
 
SIEHE / SIEHE AUCH:
 
Werkvertrag

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Zuletzt aktualisiert: 05.04.2022
Anzahl der Stichwörter insgesamt: 34
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