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Ertragsanteil (Rente)
 
Eine Rentenzahlung besteht aus einem Tilgungs- und einem Ertragsanteil. Getilgt wird der Ansparbetrag, der Ertragsanteil ergibt sich aus der Verzinsung des angesparten und in die Versicherung einbezahlten Betrages. Dabei gilt, dass bei Renten mit kürzerer Laufzeit der Ertragsanteil am Zahlungsbetrag geringer ausfällt und mit längerer Laufzeit entsprechend höher anzusetzen ist. Bei Leibrenten wird der Ertragsanteil durch die statistische Lebenserwartung bestimmt.

Von Bedeutung ist diese Aufspaltung auch für die Versteuerung von Renten. Der Einkommensteuer unterliegt nur der Ertragsanteil. § 22 des Einkommensteuergesetzes enthält eine Tabelle, aus der sich der Ertragsanteil der Rente ergibt. Danach stellen sich die Ertragsanteile seit 01.01.2005 wie folgt dar:
 

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Zuletzt aktualisiert: 05.04.2022
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