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Begriffssuche

Eigentumswohnung
 
Während man umgangssprachlich regelmäßig von der "Eigen­tums­wohnung" spricht und damit die im Einzel­eigen­tum be­find­liche Wohnung in einem Mehrfamilienhaus meint, auch als "Eig­en­heim in der Etage" bezeichnet, verwendet das Woh­nungs­eigen­tums­gesetz diesen Begriff nicht, sondern spricht aus­schließlich vom Wohnungseigentum. Gemeint ist damit das Sondereigentum als Alleineigentum an einer Wohnung, ver­bun­den mit einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Eine gesetzliche Definition für den Begriff "Eigentumswohnung" fand sich im früheren und inzwischen aufgehobenen Zweiten Wohnungsbaugesetz.

Danach liegt der Unterschied in den Begriffen "Wohnungs­eigen­tum" und "Eigentumswohnung" darin, dass mit der Eigentums­woh­nung das "Objekt" und mit Wohnungseigentum der "recht­li­che Inhalt" an diesem Objekt gemeint ist.
 

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Zuletzt aktualisiert: 05.04.2022
Anzahl der Stichwörter insgesamt: 34
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