- Sichere Kalkulationsgrundlage, die auf Festpreisgarantien beruht,
- relative Terminsicherheit, da die Einzelteile vorproduziert und in verhältnismäßig kurzer Zeit aufgestellt werden können,
- Auswahl zwischen verschiedenen Haustypen wie etwa zwischen einem Ausbauhaus und einem schlüsselfertig hergestellten Haus,
- Reduzierbarkeit der Baukosten durch Eigenleistungen bei einem Ausbauhaus.
Eine Grunderwerbsteuerpflicht für den Erwerb des Fertighauses besteht auch dann, wenn Grundstück und Haus in getrennten Verträgen erworben werden und zwischen beiden Erwerbsvorgängen ein wirtschaftlicher Zusammenhang gegeben ist.
Beim Fertighausvertrieb gibt es keine Standardverträge. Die Vereinbarungen fallen unterschiedlich aus.
Ein kundenfreundlicher Kaufvertrag
- kennt keinerlei Vorauszahlungen,
- hält Ratenzahlungen und Bauleistungsstand in einem vernünftigen Leistungsgleichgewicht,
- bietet eine Bank- oder Fertigstellungsgarantie,
- nennt klare Fertigstellungstermine.