Sie besteht aus neun Teilen mit insgesamt über 400 Paragraphen und enthält
- Begriffsdefinitionen (zum Beispiel der Begriff Steuern),
- Zuständigkeitsvorschriften,
- Vorschriften über das Steuergeheimnis,
- das Steuerschuldrecht (Entstehen von Steueransprüchen),
- das Verfahrensrecht mit Fristen und Terminen,
- die Durchführung der Besteuerung (Steuerklärungen),
- die Steuererhebung mit Regeln über Fälligkeit und Verjährung,
- Vorschriften über die Vollstreckung, die außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren und Straf- und Bußgeldvorschriften.
Völkerrechtliche Vereinbarungen haben – zum Zweck der Vermeidung von Doppelbesteuerung - Vorrang vor deutschem Steuerrecht. Im Anhang enthält die Abgabenordnung eine Mustersatzung für Vereine, Stiftungen, Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, geistliche Genossenschaften und Kapitalgesellschaften.