Bauvertrag mit Grundstückskauf muss beurkundet werden

leer Für einen Bauvertrag gelten grundsätzlich keine speziellen Formvorschriften. Bildet jedoch der Bauträgervertrag eine rechtliche Einheit mit dem ebenfalls geschlossenen Kaufvertrag für ein Grundstück, ist die notarielle Beurkundung zwingend vorgeschrieben. Dabei ist entscheidend, ob der Grundstückserwerb an den Abschluss des Bauvertrags gebunden ist und beide Verträge miteinander stehen und fallen sollen. Die Einheit wird oft durch die Bebauung auf einem ganz bestimmten Grundstück hergestellt. Die Formvorschrift ist auch erfüllt, wenn beide Verträge nicht in einer Urkunde enthalten sind, sondern nacheinander geschlossen werden (OLG Koblenz, 25.03.2014, 3 U 1080/13).