Grundsätzlich erlaubt: Rauchen

leer Ein stark rauchender Mieter muss nach einem ­Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az. 21 S 240/13) die Wohnung räumen, wenn er durch das Rauchen die anderen Bewohner des Hauses massiv belästigt und diese Belästigung nicht abstellt. Vermieter sind verpflichtet, in Mehrparteienhäusern den Hausfrieden zu wahren bzw. herzustellen. Wenn sich ein Mieter trotz mehrfacher Aufforderungen uneinsichtig zeigt, kann der Vermieter handeln und ihm im Zweifel fristlos kündigen. Selbstverständlich ist das Rauchen in der Wohnung grundsätzlich weiterhin erlaubt.

Foto: © Shnnn | Flickr.com