Teuer: Verlust des Wohnungsschlüssels

leer Am Ende der Mietzeit muss der Mieter alle ihm überlassenen Schlüssel zurückgeben. Wenn er das nicht kann, weil ein Schlüssel verloren gegangen ist, wird dadurch möglicherweise die Sicherheitsfunktion der Schließanlage eines Mehrfamilienhauses beeinträchtigt. Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Mieter dann die Kosten für den Austausch der gesamten Anlage übernehmen. Das gilt insbesondere dann, wenn eine missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte zu befürchten ist und die Schließanlage auch tatsächlich ausgetauscht wird. Vor­aussetzung ist, dass tatsächlich ein erstattungsfähiger Vermögensschaden eingetreten ist. Der Verlust eines Schlüssels stellt nur eine Beeinträchtigung der Sicherungsfunktion dar und ist kein Vermögensschaden. Dieser tritt erst ein, wenn das Schloss oder die Schließanlage ersetzt werden muss. Mietvertragsklauseln, die eine Ersatzpflicht für einen Schlüsselverlust unabhängig vom Verschulden des Mieters bzw. einen Schlossaustausch vorsehen, ohne dass hierfür eine konkrete Notwendigkeit besteht, sind in der Regel unwirksam (BGH, 05.03.2014, VIII ZR 205/13).