Darauf sollten Immobilienerben achten

Eigentum verpflichtet – das gilt auch für geerbte Immobilien.
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leer Immobilienerben, die die Immobilie nicht veräußern wollen, sollten sich zügig als neue Eigentümer in das Grundbuch eintragen lassen. Liegt ein Erbschein vor, ist die Änderung beim Amtsgericht zwei Jahre lang gebührenfrei. Danach beträgt die Gebühr rund ein Prozent des Marktpreises. Das kann schnell eine vierstellige Summe werden. Soll das Objekt vermietet oder verkauft werden, verlangt der Gesetzgeber einen Energieausweis, der möglicherweise erst noch zu erstellen ist. Der neue Eigentümer trägt die Verantwortung dafür, dass keine Gefahren von der Immobilie ausgehen und niemand zu Schaden kommen kann. Eine Begehung gibt Aufschluss über die Gegebenheiten: Hält das Dach einem Sturm stand, gefährden morsche Bäume das Nachbargrundstück, und ist für die Schnee- und Eisbeseitigung gesorgt? Auch die Versicherungen und bei Eigentumswohnungen die Protokolle der Eigentümerversammlungen sollten geprüft werden, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.