Laub fegen auf dem Gehweg steuerlich geltend machen

leer Steuerzahler können nun auch Kosten, die durch die Straßenreinigung vor dem Haus entstehen, als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung angeben (BFH, Az. VI R 56/12). Bisher haben die Finanzämter Kosten für Arbeiten außerhalb des eigenen Grundstückes nicht anerkannt. Eine Berliner Klägerin hatte moniert, dass sie die Kosten nicht von der Steuer absetzen konnte, obwohl sie sogar dafür haften muss, wenn jemand stürzt. Steuerzahler können vom Arbeitslohn für haushaltsnahe Dienstleistungen 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abziehen, maximal 4.000 Euro. Die Leistungen müssen eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen und gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden.

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